GBA: Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erhoben

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 9. August 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den 42-jährigen irakischen Staatsangehörigen Raad A. und den mutmaßlich 19-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abbas R.

erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, als Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) Kriegsverbrechen (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB sowie § 8 Abs. 1 VStGB) begangen zu haben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens mit der Übernahme der Stadt Mossul/Irak im Juni 2014 durch den sogenannten Islamischen Staat schlossen sich die beiden Angeschuldigten der Terrorvereinigung an. Raad A. übernahm für den "IS" leitende Aufgaben in der Stadt Mossul. Er koordinierte dort die finanziellen Angelegenheiten der Terrororganisation. Unter anderem trieb er im Namen des "IS" Gelder ein, verwaltete dessen Besitz, verwahrte Beute und verteilte diese an "IS"-Anhänger. Der Angeschuldigte Abbas R. patrouillierte im Juni 2014 bewaffnet durch die Straßen von Mossul. Nach der Ermordung von zwei Schiitinnen durch Kämpfer des "IS" half er beim Abtransport der beiden Leichen. Zudem versorgte er "IS"-Stützpunkte mit Waffen. Im Oktober 2014 beteiligten sich Raad A. und Abbas R. an der Hinrichtung eines vom "IS" gefangen genommenen hochrangigen irakischen Staatsbediensteten. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Terrororganisation führte Raad A. den Gefangenen zu dessen Hinrichtungsort und bewachte ihn während der Hinrichtung. Abbas R. beschimpfte und bespuckte den Gefangenen.

Am 31. Juli 2015 reiste Raad A. nach Deutschland ein. Hier angekommen versuchte er zwei Landsleute für den "IS" zu gewinnen. Einen weiteren versuchte er zu einem Selbstmordattentat zu überreden.

Die Angeschuldigten waren bereits am 24. Mai 2017 in anderer Sache festgenommen worden. Sie wurden am 18. September 2017 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl in hiesiger Sache eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat (vgl. Pressemitteilungen Nummer 74 und 75 vom 19. September 2018).





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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