Schwalm- 52-Jährige fällt auf Betrugsmasche rein – 3140,- Euro bezahlt

Homberg (ots) - Schwalm-Eder-Kreis Betrug durch Gewinnversprechen - 52-Jährige bezahlt über 3.000,- Euro um an einen vermeintlichen Gewinn zu kommen Tatzeit: 16.08.2018, 10:00 Uhr Insgesamt 3.140,- Euro bezahlte eine 52-jährige Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis um an einen angeblichen Gewinn in Höhe von 146.000,- Euro zu kommen. Ein aufmerksamer Bankmitarbeiter verhinderte eine weitere Zahlung. Die 52-Jährige hatte vor einer Woche einen Anruf erhalten, indem ihr mitgeteilt wurde, dass sie 146.000,- Euro gewonnen habe. Um an das Geld zu gelangen müsse sie jedoch vorher zwei Amazongutscheine zu je 100 EUR kaufen und die Gutscheinnummer dem Anrufer mitteilen. Weiterhin seinen zusätzlich 2940.- EUR Transfergebühren per Ria-Payment in die Ukraine zu überweisen. In der Hoffnung auf den großen Gewinn kam die 52-Jährige den Forderungen nach. Als sie dann eine weitere Forderung bei ihrer Bank überweisen wollte, wurde sie von einem aufmerksamen Bankmitarbeiter darauf hingewiesen, dass sie vermutlich einem Betrug aufgesessen sei. Eine weitere Zahlung wurde hierdurch verhindert. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis, die angerufenen Personen haben die Betrugsmasche jedoch schnell erkannt und die Gespräche beendet bzw. nicht zurückgerufen. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.echen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die. Präventionstipps:

   -   Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
       teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   -   Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
       einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
       gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
       Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
       0137...).
   -   Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   -   Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
       Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
       Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   -   Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer 
       der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich 
       handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich 
       seine Antworten.
   -   Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   -   Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
       Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
       anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben 
       an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der 
       Verbraucherzentralen sowie im Internet 
       (www.verbraucherzentrale.de).
   -   Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
       und Ihre Telefonrechnung.
   -   Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
       Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
       einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie 
       sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   -   Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
       Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
       Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
       einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten 
       Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut 
       widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der 
       Telefonrechnung begleichen.
   -   Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
       Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
       Zweifel Anzeige bei der Polizei. 
Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher-



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