Freiburg (ots) - Die Abteilung Gewerbe/Umwelt des Polizeipräsidiums Freiburg führte in den vergangenen Wochen Fischereikontrollen durch. Grund der Kontrollen ist das unter den Sportanglern immer häufiger praktizierte "Catch & Release" (Fangen und Freilassen).
Hierbei steht nicht der Fang des Fisches als Nahrung zum Verzehr, sondern vielmehr der Spaß am sogenannten "Drill" - d.h. dem Kampf des Fisches gegen den Angler - im Vordergrund. Je größer der Fisch desto heftiger die Gegenwehr des Fisches. Diesen "Kampf" gilt es zu gewinnen. Ist der Fisch besiegt und ermüdet angelandet, wird er wieder vom Haken befreit. Am Ende wird, so es sich um ein besonders großes Exemplar handelt, meistens noch ein stolzes Erinnerungsfoto gemacht. Der Fisch wird anschließend ins Wasser zurückgesetzt und mit der Hoffnung, dass die Verletzung durch den Haken im Fischmaul gut verheilt wieder schwimmen gelassen. Unsere heimischen Gewässer beherbergen immer mehr große Fische wie Welse und Karpfen. Dies weckt zunehmend die Begehrlichkeit vieler Angler.
Diese Art der Angelfischerei ist in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten, denn niemand darf einem Tier ohne rechtlich vertretbaren Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies ergibt sich aus § 1 Tierschutzgesetz.
Werden im Rahmen der durch die Polizei durchgeführten Fischereikontrollen Verstöße festgestellt, sind dies Straftaten i.S.d. Tierschutzgesetzes und werden der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Anzeige gebracht.
Bereits am Abend des 21.08.2018 wurde gegen 21:00 Uhr im Rahmen einer Fischereikontrolle auf Gemarkung Breisach am Rhein ein Angler auf "frischer Tat" angetroffen wie er gerade einen soeben gefangenen etwa 1 Meter langen Wels (Silurus glanis) vom Haken befreite und direkt ins Gewässer zurück setzte. Der 32jährige Mann wird sich nun wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verantworten müssen.
ug/lr
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