Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gestern (29. August 2018) den Haftbefehl gegen
den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A.
außer Vollzug gesetzt und seine Freilassung angeordnet. Der Beschuldigte war am 21. Juni 2018 festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 22. Juni 2018).
Gegen den Beschuldigten besteht weiterhin der dringende Tatverdacht der UnterstFC;tzung der ausländischen terroristischen Vereinigung "PKK" (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB). Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, mit weiteren Mittätern am 12. April 2018 im Raum Stuttgart ein ehemaliges Mitglied der "PKK" entführt zu haben, um die Person mittels Schlägen und unter Androhung seiner Tötung zu einer Weiterarbeit für die Vereinigung zu zwingen. Dieses Mitglied hatte der Vereinigung den Rücken gekehrt und war zuletzt Leiter eines im Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen "PKK-Raumes".
Der Beschuldigte hat sich teilgeständig zum Tatvorwurf eingelassen. Den Haftgründen der Verdunklungs- und Fluchtgefahr kann damit durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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