Schulbeginn – Ratschläge und Hinweise der Niederbayerischen Polizei zum morgigen Schulbeginn


10.09.2018, PP Niederbayern
Schulbeginn – Ratschläge und Hinweise der Niederbayerischen Polizei zum morgigen Schulbeginn
NIEDERBAYERN. Am Dienstag, 11.09.2018 ist in Bayern Schulbeginn. Auf Rücksichtnahme und die Aufmerksamkeit der Erwachsenen bzw. der anderen Verkehrsteilnehmer sind die „ABC-Schützen“ aber auch ältere Schüler gerade zu Beginn des neuen Schuljahres angewiesen. Damit der Weg zur Schule für unsere Schüler ohne Risiko verläuft, appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern an die Verkehrsteilnehmer und um Beachtung einiger Hinweise.

Schulwegunfälle bleiben weiterhin ein wichtiges ThemaIm Jahr 2017 registrierte die Niederbayerische Polizei 56 sogenannte Schulwegunfälle, bei denen 65 Kinder und Jugendliche verletzt wurden, fünf davon schwer. Erfreulich ist, dass sich in den letzten sieben Jahren kein tödlicher Schulwegunfall mehr in Niederbayern ereignete. Die meisten der Unfälle ereigneten sich dabei innerhalb geschlossener Ortschaften. Aber auch Schulbushaltestellen tauchen immer wieder in der Rubrik „Unfallort" in den statistischen Erhebungen der Polizei auf. Die Gefahren für Schulkinder zu reduzieren und somit die Zahlen verletzter Schulkinder zu verringern, ist Aufgabe für alle beteiligten Institutionen (Eltern, Schulen, Straßenverkehrsbehörden, Straßenbauämter, Polizei).Erstklässler bedürfen besonderer RücksichtnahmeDie fünf bis sieben Jahre alten ABC-Schützen sind als „schwächstes Glied“ im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Schulanfänger sind im öffentlichen Verkehrsraum oftmals noch verunsichert und nehmen die Umwelt, insbesondere die vielen Gefahrenstellen auf ihrem Schulweg, anders als Erwachsene wahr. Sie reagieren in schwierigen Verkehrssituationen, beispielsweise beim Ein- und Aussteigen aus dem Schulbus oder beim Überqueren einer Straße, verunsichert und oftmals nicht vorhersehbar.Auftretende Gefahren können viele nur schlecht einschätzen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hin, wonach sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern so zu verhalten haben, dass jegliche Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Hinweise für Eltern1. Der zukünftige oder neue Schulweg sollte rechtzeitig bekannt sein und geübt werden. Zusammen mit den Eltern sollte dieses Training „probeweise“, möglichst zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden. Gefährliche Stellen sollten als solche bezeichnet werden, damit sie sich bei den Kindern einprägen. Falls erforderlich, sollte das zügige (nicht laufen!) Überqueren von Straßen im Beisein der Erwachsenen durchgeprobt werden. Nutzen Sie, soweit vorhanden, ampelgeregelte oder Übergänge mit Schülerlotsen. Wenn möglich, können ruhig mehrere alternative Schulwegrouten in die Überlegungen mit einbezogen werden: Die Sicherheit hat Vorrang, selbst wenn dies einen kleinen Umweg bedeutet. 2. Eine Begleitung durch Erwachsene ist in den ersten Schulwochen empfehlenswert. 3. Wenn Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden, müssen sie vorschriftsmäßig gesichert werden. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften. Jedes mitfahrende Kind im Alter bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm muss mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsgurt und amtlich genehmigter und für das jeweilige Kind geeigneter Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Auch bei vermeintlich kurzen Fahrtstrecken besteht bei unzureichender Sicherung hohes Verletzungsrisiko. Die Anhaltestelle sollte - wenn möglich - so gewählt werden, dass ein direkter Kontakt mit dem übrigen fließenden Verkehr nicht gegeben ist. Auch bei diesen Fahrten sind die vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften, insbesondere Haltverbote, zu beachten.4. Helle und auffällige (wenn möglich fluoreszierende) Bekleidung für den Schulweg trägt zusätzlich zur (passiven) Sicherheit bei und lässt die Kinder für andere Verkehrsteilnehmer gerade in der Winterzeit, in der es am morgendlichen Schulweg noch dunkel ist, wesentlich schneller erkennbar und sichtbar werden. Leuchtstreifen an Schultaschen oder Schuhen sind noch weitergehende Möglichkeiten. Hier gilt die Regel „Sicherheit durch Sichtbarkeit“.5. Gerade Kinder mit dem Fahrrad sind besonders gefährdet. Die Polizei rät dazu, Kinder erst nach Teilnahme an der Verkehrserziehung in der Jugendverkehrsschule allein am Straßenverkehr mit einem verkehrssicheren Fahrrad teilnehmen zu lassen. Die Kinder erlernen im Rahmen dieses Unterrichts in der dritten und vierten Jahrgangsstufe das vorschriftsmäßige Verhalten im Verkehrsgeschehen und werden auch über die jeweiligen Gefahrenquellen aufgeklärt. Kinder sollten nur mit einem Schutzhelm radeln, der eine geprüfte Sicherheit, zum Beispiel das GS-Zeichen des TÜV aufweist. 6. Positive Vorbildfunktion nützen: Sehr wichtig ist es, dass sich die Eltern und alle Erwachsenen ihrer Vorbildfunktion bewusst werden. Kinder ahmen sowohl gutes und vorbildliches als auch schlechtes Verhalten nach. Die Eltern und alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten dies im positiven Sinne gerade in der Vorbereitung für den Weg zur und von der Schule nützen.Verhalten im Zusammenhang mit dem SchulbusBesondere Gefahrensituationen können sich an Bushaltestellen ergeben. Häufig werden von vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern Kinder übersehen, die die Fahrbahn überqueren und unvermittelt loslaufen. Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen dürfen. Erst nachdem der Bus abgefahren ist, kann man erkennen, ob die Fahrbahn zum Überqueren frei ist. Wie oftmals festzustellen ist, sind die Verkehrsregeln im Zusammenhang mit Schul- oder Linienbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei manchen Verkehrsteilnehmern noch nicht bekannt. Die Regelungen gelten sowohl für Haltestellen, die sich inner- als auch außerorts befinden, und sollen ein- als auch aussteigende Fahrgäste besser schützen. Sobald ein Schul- oder Linienbus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie als Fahrzeugführer nicht mehr überholen. Hat der Bus seine Haltestelle angefahren, um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (das entspricht ca. 4 bis 7 Stundenkilometer) an diesem vorbeifahren. Erforderlichenfalls müssen Sie anhalten, um Fahrgäste nicht zu behindern oder gar zu gefährden. Vielen ist auch nicht bekannt, dass diese Regelungen auch für Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gültigkeit haben. Unterbinden Sie als Erwachsene das Herumtoben von Kinder an Bushaltestellen, da diese im Spieltrieb unbedacht auf die Straße geraten können. Bushaltestellen sind keine Spielplätze!Durch das Schwenken des anfahrenden Busses in die Haltestelle, kann das vordere rechte Fahrzeugeck auf den Gehweg ragen. Also: Genügend Abstand zum heranfahrenden Bus halten! Erklären Sie Ihren Kindern, dass ein Drängeln beim Einsteigen gefährlich ist, da sie stolpern bzw. stürzen könnten.Sollte im Bus kein freier Sitzplatz mehr vorhanden sein, ist das Stehen erlaubt. Jedoch sollten sich die Kinder festhalten, damit sie bei einer Gefahrbremsung nicht zu Sturz kommen und möglicherweise verletzt werden. Beim Aussteigen ist auf Radfahrer und Fußgänger zu achten.Verstärkte Kontrollen zum SchulbeginnDie Polizei in Niederbayern wird zum Schulbeginn wieder verstärkt Überwachungsmaßnahmen durchführen, insbesondere an neuralgischen Punkten im Umfeld um Schulen und an den von Schülern stark frequentierten Schulwegen. Hier werden Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen hinsichtlich der Gurtanlegepflicht und der Kindersicherungspflicht im Fahrzeug durchgeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden um verkehrsgerechtes und vorausschauendes Verhalten gebeten.Ziel dieses Maßnahmenpakets im Rahmen der bayernweiten Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ soll sein, die Kinder an die Gefahren des Straßenverkehrs heranzuführen, aber auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf die Anwesenheit von Schulanfängern und deren Unkenntnis über die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Fahren Sie vorsichtig und vorausschauend und stellen Sie sich auf den Schulwegen, aber auch im Umfeld von Schulen und Kindergärten auf Kinder ein, seien Sie bremsbereit und geben Sie Kindern den Vorrang. Sie sind die Schwächsten im Straßenverkehr. Halten Sie insbesondere im Bereich von Schulen bestehende Haltverbote ein. Helfen Sie mit, dass alle Schülerinnen und Schüler stets unversehrt zur Schule und wieder nach Hause kommen.Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014,Veröffentlicht: 10.09.2018, 11.55 Uhr