Denzlingen: Bußgeld half nicht

Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (1 Meldung)

Denzlingen: Bußgeld half nicht

Das Prinzip eines Bußgeldes ist es, bei der betroffenen Person zumindest einen gewissen Erziehungseffekt zu erreichen. Im Idealfall sollte jemand, der wegen eines Verstoßes einen "Strafzettel" bezahlt hat, denselben Verstoß nicht erneut begehen. Die Polizei stoppte am Donnerstag im morgendlichen Schüler- und Berufsverkehr eine Autofahrerin, die gleich mehrere Kinder völlig ungesichert im Auto transportierte. Selbst für das kleinste Kind im Auto (6 Jahre) war keinerlei spezielle Kinderrückhalteeinrichtung vorhanden. Bei der näheren Überprüfung stellten die Polizeibeamten dann fest, dass die Mutter bereits vor kurzem wegen genau desselben Verstoßes beanstandet wurde. Die Klärung mit der Bußgeldstelle wird nun zeigen, ob für sie wegen vorsätzlichen Handelns eine Erhöhung des ohnehin schon hohen Bußgeldes in solchen Fällen fällig wird.

RWK/rb



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