VS-Schwenningen (ots) - Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" hat ein 65-jähriger Jeep-Fahrer am Freitag, gegen 11.10 Uhr, an der Einmündung Austraße / Johannesstraße nicht beachtet. Der 65-Jährige befuhr die Austraße und missachtete den von rechts kommenden 38-jährigen Peugeot-Fahrer. Beim Zusammenstoß entstand Sachschaden von rund 14.000 Euro.
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