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Der Fall in Neustadt an der Weinstraße ist die 21. Sprengung eines Geldautomaten in Rheinland-Pfalz im laufenden Jahr 2018 - bei insgesamt acht dieser Taten handelte es sich um Versuche. Im Vorjahr 2017 wurden insgesamt 23 Fälle registriert. Die Taten werden hauptsächlich von gut organisierten und professionell agierenden Gruppen aus dem Ausland begangen. Jedoch konnten auch schon Nachahmungstäter festgestellt werden.
Die Ermittlungen werden zentral beim Polizeipräsidium Mainz geführt, die landesweite Lagearbeit und die Analyse des Phänomens erfolgt durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.
Wer hat in der Nacht zum 9. Oktober in Neustadt/Weinstraße verdächtige/ungewöhnliche Beobachtungen gemacht?
Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Mainz unter der Rufnummer 06131-65 3633 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka