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"Das ist ein toller Ermittlungserfolg für unsere Kräfte", so LKA-Präsident Friedo de Vries. "Wieder einmal hat sich der europäische Haftbefehl bewährt; die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Justiz- und Polizeibehörden funktioniert vorbildlich", ergänzt der Leiter der Rechtshilfeabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle Christian Schierholt.
LKA-Präsident de Vries: "Nach entsprechenden Hinweisen der bulgarischen Sicherheitsbehörden haben unsere Zielfahnder und MEK-Kräfte innerhalb kürzester Zeit einen tollen Job gemacht - und ihn am Ende auch erfolgreich beendet. Trotz des bedrückenden Anlasses ein hervorragendes Beispiel, wie gut die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa funktionieren kann: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Festnahme sind nur wenige Stunden vergangen."
Die für Auslieferungsverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft Celle führt das Verfahren in Deutschland; sie war von Beginn an in die Fahndung eingebunden. Die ermittelnde bulgarische Staatsanwaltschaft hatte sie mit einem Europäischen Haftbefehl um die Auslieferung des Verdächtigen ersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft die Voraussetzungen der Auslieferung und beantragt einen Haftbefehl bei dem für Auslieferungsverfahren zuständigen Oberlandesgericht.
Ergänzende Informationen: Fragen zu dem Vorgang beantworten Ihnen im Rahmen der Landespressekonferenz Niedersachsen (Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover) um 10:30 Uhr Herr Dr. Hackner (Abteilungsleiter im Nds. Justizministerium) sowie Herr de Vries (Präsident LKA).
Celle/Hannover, 10.09.2018
Rückfragen bitte an:
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Matthias Eichler
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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