Gaggenau (ots) - Im Zuge einer Kontrolle haben Beamte des Polizeireviers Gaggenau am Sonntagabend nicht nur festgestellt, dass der 40 Jahre alte Lenker eines Nissan ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Klehestraße unterwegs war. Gegen den 40-Jährigen bestand überdies ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Straßenverkehrsgefährdung. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe konnte der Mann die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt abwenden und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ein neuerliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
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