Rastatt (ots) - Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalles sind mittlerweile vorangeschritten. Im Rahmen einer Durchsuchung des amtsbekannten Verdächtigen konnten keinerlei gefährliche Gegenstände aufgefunden werden. Zeugenvernehmungen relativierten die zunächst vermutete Bedrohungslage. Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen der Beamten des Kriminalkommissariats Rastatt.
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