- Halloween_PMK_2018_ProPK.pdfPDF - 478 kB
Die Polizei appelliert an die Kinder die Halloween-Scherze nicht zu übertreiben, denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt. Damit könnten die Streiche in Einzelfällen auch ein juristisches Nachspiel haben. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln oder auch das Beschmieren von Autos gehört ab und an leider zum Repertoire der "Halloween-Gänger". Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans, friedlich zu feiern! Sachbeschädigungen sind keine Kavaliersdelikte und werden in allen Fällen von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt!
Die Polizei appelliert an Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu einem "juristischen Nachspiel" kommt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Lukas Landauer
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/