GBA: Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 30. Oktober 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den 33-jährigen deutschen und algerischen Staatsangehörigen Samir K.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in zehn Fällen die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" unterstützt und in vier Fällen für sie um Mitglieder und Unterstützer geworben zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b StGB). Zudem wird gegen ihn der Tatvorwurf der Gewaltdarstellung erhoben (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Samir K. richtete in den Jahren 2015 bis 2017 in zehn Fällen jeweils unter Angabe von Alias-Personalien Telegram- und Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E Mail-Adressen ein. Anschließend übermittelte er die Zugangsdaten an vier aus Deutschland stammende und sich in Syrien oder im Irak aufhaltende Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates. Hierdurch ermöglichte ihnen der Angeschuldigte die konspirative Kommunikation mit anderen Angehörigen des "IS" und die Verbreitung von Nachrichten über das Internet.

Außerdem betrieb der Angeschuldigte eine "Medienstelle" und stellte über diese einem deutschen Adressatenkreis Propaganda des "IS" zur Verfügung. Dabei nutzte er verschiedene soziale Medien und Messenger-Dienste, um von ihm bearbeitete und kommentierte Propagandavideos des "IS" zu verbreiten. In ihnen rief er dazu auf, sich in das Herrschaftsgebiet des "Islamischen Staates" zu begeben und sich dort dieser terroristischen Vereinigung als Mitglied anzuschließen. Zudem forderte der Angeschuldigte von den Nutzern seiner "Medienstelle", die Tätigkeiten und Bestrebungen des "IS" durch Spenden zu fördern. In einem Fall verbreitete der Angeschuldigte auch Videodateien, in denen Gräueltaten des "Islamischen Staates" in verherrlichender Weise dargestellt werden. So wurde unter anderem in mehreren Sequenzen gezeigt, wie Menschen von Mitgliedern des "IS" in einer besonders grausamen Art und Weise enthauptet werden.

Der Angeschuldigte wurde am 21. März 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 16 vom 22. März 2018).





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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