Tatvorwurf des in U-Haft genommenen 27-Jährigen lautet auf Mord – weiterhin umfangreiche Ermittlungen der Sonderkommission zum Tötungsdelikt in Horb

Horb am Neckar (ots) - Gemeinsame Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen

Wie bereits am Samstag berichtet, haben die umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission der Kriminalpolizei Rottweil im Falle des in Horb getöteten 57-jährigen Geschäftsmannes zur Festnahme und schließlich nach staatsanwaltschaftlicher Vorführung zur richterlich angeordneten Haft eines 27-jährigen Mannes geführt.

Ergänzend zu dieser Meldung: der Tatvorwurf in dem am Samstagspätnachmittag gegen den 27-jährigen Mann erlassenen Haftbefehl lautet auf Mord.

Der 27-Jährige machte zwar Angaben zur Person und zur Sache, räumte aber die Tat als solches bislang nicht ein. Der Mann wird rechtsanwaltschaftlich vertreten und befindet sich nach wie vor in einer Justizvollzugsanstalt in Haft. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der eingerichteten Sonderkommission zu den näheren Umständen und auch zum Motiv der Tat dauern nach wie vor an.

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Dieter Popp
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