Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. November 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2018
die 26-jährige deutsche Staatsangehörige Derya Ö.
in Bochum durch Beamte des Polizeipräsidiums Bochum festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Dort heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte Derya Ö. mit ihrem Ehemann in Syrien und im Irak. Sie führte den gemeinsamen Haushalt und betreute das gemeinsame Kind. Die Familie erhielt von der Terrororganisation monatliche Unterstützungsleistungen. Während einer kurzzeitigen Trennung von ihrem Ehemann heiratete die Beschuldigte nach islamischem Ritus ein höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem früheren Ehemann zurück. Von ihm ließ sie sich an Schusswaffen ausbilden. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim "IS" einen für ein Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf an.
Nach der Inhaftierung ihres Ehemannes durch die Vereinigung lebte die Beschuldigte in einem Frauenhaus des IS. Im Februar 2017 wurde sie beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei festgenommen und befand sich dort bis zu ihrer Wiedereinreise nach Deutschland am 25. August 2017 in Abschiebehaft.
Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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