Selbst in den 5. Klassen besitzen viele Schüler schon ein internetfähiges Smartphone und sind in entsprechenden WhatsApp-Gruppen, die teilweise Schulbezug besitzen, teilweise jedoch auch für Vereine oder dergleichen eingerichtet sind. In diese Gruppen schicken einzelne Schüler meist kinderpornographische Videos, welche sie vorher oft selbst schon geschickt bekamen. Einige Schulen verfassten bereits Anschreiben an die Eltern, um dieses Vorgehen einzudämmen.
Erste Ermittlungen führten bereits zu bislang sieben Durchsuchungsmaßnahmen bei Schülern und Beschlagnahmen ihrer Smartphones. Bei den zur Zeit tatverdächtigen Personen handelt es sich um Schüler der Klassen 5 bis 10.
Die Kriminalpolizei weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sowohl der Versand als auch bereits der Besitz einer kinderpornografischen Datei eine Straftat nach §184b StGB darstellt und neben sonstigen strafrechtlichen Sanktionen auch zur Einziehung des Smartphones führen kann. Personen, die eine solche Datei erhalten, werden gebeten sich mit der Polizei unter Tel: 0761-8825777 in Verbindung zu setzen.
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- Erstmeldung -Die Kriminalpolizei Freiburg hat aktuell vermehrt Hinweise in Bezug auf den Versand kinderpornografischer Bild- und Videodateien erhalten.
Viele Schulklassen sind über schülerinterne Whatsapp-Gruppen miteinander vernetzt. Diese Gruppen beschränken sich teilweise auf einzelne Schulklassen, es gibt allerdings auch Hinweise darauf, dass Gruppen schulklassenübergreifend unterhalten werden.
Über diese Chatgruppen wurde bereits ab 02.11.2018 ein Video verschickt. Es handelt sich bei der im Umlauf befindlichen Videodatei zweifelsfrei um eine kinder- und jugendpornografische Datei gemäß § 184 b StGB.
Diese Videodatei wurde nach den bisherigen Ermittlungen in einer Klasse eines Gymnasiums im Freiburger Westen verschickt, diese Woche wurde dieselbe Datei in einer Klasse in einer Realschule im Freiburger Stadtteil Stühlinger verschickt.
Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass das Weiterschicken dieser Datei den Straftatbestand der Verbreitung kinderpornografischer Schriften gem. § 184 b StGB erfüllt und neben sonstigen strafrechtlichen Sanktionen auch zur Einziehung des Smartphones führen kann. Personen, die eine solche Datei erhalten, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und möchte Lehrer, Eltern und Schüler hierzu sensibilisieren. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei rund um die Uhr unter Tel: 0761-8825777 entgegen.
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Laura Riske
Polizeipräsidium Freiburg
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