GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. Dezember 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2018

den 68-jährigen russischen Staatsangehörigen Vladimir D.

wegen des dringenden Verdachts von Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 AWG) im Raum Karlsruhe durch Beamte des Zollfahndungsamtes Stuttgart festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung des Beschuldigten sowie Geschäftsräume in Baden-Württemberg durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gewerbsmäßig handelnd in den Jahren 2014 bis 2018 in bislang zwei bekannten Fällen gelistete Güter im Gesamtwert von ca. 1.712.900,- Euro, die für eine Verwendung im Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet sind, an militärische Empfänger in Russland ausgeführt zu haben. Bei den Waren handelte es sich um heißisostatische Pressen, die insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und Raumfahrttechnik Anwendung finden und deshalb in Anhang I der EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 aufgeführt sind. Die Ausfuhr derartiger Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein können. Um die Ausfuhrkontrollen zu umgehen, soll der Beschuldigte seine Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger durchgeführt, falsche Dokumente vorgelegt und technische Manipulationen an der Ware vorgenommen haben.

Der Beschuldigte wurde gestern (18. Dezember 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.





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