Freiburg (ots) - Zum Jahreswechsel weist das Polizeirevier Breisach wie jedes Jahr auf die Gefahren hin, die durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester entste¬hen können. Alljährlich zeigt sich aufs Neue, dass der sorglose Umgang mit Feuerwerkskör¬pern schnell im menschlichen Leid enden kann. Viele schlimme Verletzungen sowie Brände zeugen hiervon.
Für die üblicherweise zum Jahreswechsel zum Einsatz kommenden Feuerwerkskörper der Klasse II, so genannte Knaller, Heuler und Raketen, sind gewisse gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper beginnt in Deutschland in diesem Jahr am Freitag, 28. Dezember, und endet am Montag, 31. Dezember 2018. Gemeint sind damit Feuerwerkskörper der Klasse II, die nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Städte und Gemeinden können dies zeitlich oder räumlich jedoch weiter eingrenzen oder unterbinden. Die Knaller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese Feuerwerkskörper weder aufbewahren, noch abbrennen.
Weiterhin ist das Verwenden dieser Feuerwerkskörper u.a. in unmittelbarer Nähe von Kir-chen, Krankenhäusern, Kinder- sowie Altersheimen verboten.
Zu beachten ist, dass auch während der erlaubten Zeit langandauernde Knallereien - z. B. in dichtbesiedelten Wohnungsgebieten - unter Umständen den Ordnungswidrigkeitentatbe-stand des unzulässigen Lärms oder einer Belästigung der Allgemeinheit erfüllen können.
Beim Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen sollte auf Folgendes geachtet wer¬den:
o Feuerwerkskörper sind nur im Freien (ggf. auch auf Balkonen) zu verwenden; die Gebrauchsanweisung ist unbedingt zu beachten.
o Nach dem Anzünden ist ein sofortiger Sicherheitsabstand einzunehmen.
o Silvesterraketen dürfen niemals aus der Hand gestartet werden.
o Auf die Windrichtung sowie umliegende Häuser und Bäume ist zu achten.
o Während des Abbrennens sollten die Feuerwerkskörper so gelagert sein, dass sie nicht durch weggeworfene Streichhölzer oder verirrte Knallkörper unabsichtlich entzündet wer¬den können.
o Keine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegen¬stände werfen. Insbesondere auf Kleinkinder, Haustiere, Menschen mit Handicap und ältere Personen ist Rücksicht zu nehmen.
o Niemals versuchen, Fehlzünder erneut zu zünden, denn eine kürzere Zündschnur bedeutet auch eine kürzere Abbrennzeit.
o Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Die Eltern sollten deshalb ihre Kinder auf die vielfältigen Gefahren beim Umgang mit diesen Artikeln hinweisen.
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