Feldberg / B 317: Zahlreiche Falschparker abgeschleppt

Die Bilder veranschaulichen eindrücklich, dass die ordnungswidrig parkenden Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge trotz doppelter durchgezogener Linie einfach am rechten Fahrbahnrand parkten. Quelle: PP Freiburg.
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Freiburg (ots) - Zahlreiche ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge festgestellt hat die Polizei auf der B 317 bei Feldberg am Sonntag, 06.01.2019, um 10 Uhr. Die Autofahrer hatten ihre Fahrzeuge auf dem einzigen bergwärts führenden Fahrstreifen über eine Strecke von circa 100 bis 150 Meter außerhalb geschlossener Ortschaft bis zum Ortsschild Feldberg geparkt. Dadurch musste der bergwärts fahrende Fahrzeugverkehr auf den talwärts führenden linken Fahrstreifen ausweichen, wodurch die konkrete Gefahr von Kollisionen mit ordnungsgemäß talwärts fahrenden Fahrzeugen drohte.

Insgesamt wurden 14 so geparkte Fahrzeuge festgestellt. Da aufgrund der konkreten Gefährdung des fließenden Verkehrs ein Einschreiten dringend geboten war, wurden zehn Fahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen umgesetzt. Vier Fahrzeugführer kehrten noch vor Umsetzen ihrer Fahrzeuge zurück.

Alle verantwortlichen Autofahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt. Außerdem sehen sie einer Rechnung des Polizeipräsidiums Freiburg entgegen, denn bis zur Beseitigung der Gefahr musste der Verkehrsfluss durch zwei Streifenbesatzungen der Polizei geregelt, und die Gefahrenstelle abgesichert werden. Zum Zeitpunkt der Feststellung waren im Parkhaus noch mehrere hundert Parkplätze frei. Dennoch stellt die Polizei an besagter Stelle jedes Jahr Falschparker fest.

Tipps zum Parken am Feldberg:

   - Folgen Sie den Hinweisen des Parkleitsystems.
   - Nutzen Sie die Kapazitäten des Parkhauses am Feldberg. Dazu für 
     Wintersportler der Hinweis: Ski- und Snowboardfahrern mit einem 
     gültigen Skipass des Liftverbundes Feldberg steht das Parkhaus 
     am Feldberg kostenlos zur Verfügung.
   - Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme beachten Sie bitte die zu 
     diesem Zweck erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnungen, 
     Verkehrsbeschilderungen und gesetzlichen Parkverbote. In diesem 
     Zusammenhang der Hinweis: Auf Bundesstraßen (Vorfahrtsstraßen) 
     ist das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften nicht 
     erlaubt.
   - Nutzen Sie die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs. 
cw/oec



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