Ergänzende gemeinsame Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Tuttlingen zum Tötungsdelikt in einem Waldstück bei Villingen

POL-TUT: Ergänzende gemeinsame Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Tuttlingen zum Tötungsdelikt in einem Waldstück bei Villingen
09.02.2019 – 19:19, Polizeipräsidium Tuttlingen, VS-Villingen - Pfaffenweiler (ots)

Die Tötung des 23-Jährigen in einem Waldstück bei VS-Villingen stellt sich nach ersten Ermittlungen als tragischer Unglücksfall beim verbotenen Umgang mit einer Schnellfeuerwaffe dar.

Nach den bisher umfänglich durchgeführten Ermittlungen der Kriminalpolizei stellt sich zum derzeitigen Zeitpunkt die Tötung des 23-Jährigen am späten Freitagabend, kurz vor 23 Uhr, in einem westlich von Villingen gelegenen Waldstück (wir berichteten) als tragischer Unglücksfall mit unbeabsichtigter Schussabgabe dar.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand trafen sich die beiden jungen Männer im Alter von 22 und 23 Jahren - beide kennen sich von der Arbeitsstelle - in Begleitung der Freundin des Älteren in den späten Abendstunden auf einem Waldparkplatz an der "Alte(n) Vöhringer Straße" in dem zwischen Villingen und Pfaffenweiler gelegenen Waldstück. Dies in der Absicht, dort mit einer illegal erworbenen beziehungsweise illegal erlangten Schnellfeuerwaffe - ähnlich einer Maschinenpistole - verbotene Schießübungen durchzuführen.

Mutmaßlich löste sich, als der Jüngere der beiden Männer dem 23-Jährigen die Waffe übergeben wollte, vermutlich infolge ungeübter Handhabung eine Schussserie aus der Schnellfeuerwaffe und traf den Gegenüberstehenden mehrfach in Bauch und Brust. Der von der Schussserie Getroffene erlag kurz darauf den massiven Verletzungen.

Sollten die weiteren Ermittlungen nicht zu einem anderen Ergebnis führen, muss sich der 22-Jährige nun zumindest wegen des Tatbestandes der fahrlässigen Tötung verantworten. Nach der Durchführung der kriminaltechnischen und sonstigen polizeilichen Maßnahmen wurde der 22-Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz auf "freien Fuß" gesetzt, da die strafprozessualen Voraussetzungen (§ 112 StPO) für eine Haft nicht gegeben sind. Der Mann wird entsprechend betreut.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rottweil und der Staatsanwaltschaft Konstanz zu den näheren Tatumständen dauern an.

Staatsanwaltschaft Konstanz Tel.: 07531 280-0

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Dieter Popp
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