17.03.2019 – 17:17, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Oestrich-Winkel (ots)
Nach einem Überholmanöver kam es auf dem Rhein bei Oestrich-Winkel zu einer Berührung zweier Tankmotorschiffe. Als der erste Beteiligte zum Überholen in der Bergfahrt ansetzte, konnte er im Radarbild keine Behinderung in seinem Fahrweg erkennen. Erst als er auf gleicher Höhe des zu Überholenden war, stellte er fest, dass ihm relativ mittig in der Fahrrinne mit Tendenz zum Bergfahrweg ein Talfahrer sehr zügig entgegenkam. Da sich dieser im Radarschatten eines ebenfalls noch vor dem zu überholenden Tankmotorschiff zu Berg fahrenden Schubverband befand, konnte er ihn zum Zeitpunkt des Ansetzens zum Überholen nur schwer erkennen. Um eine Kollision mit dem Talfahrer zu verhindern, scherte der erste Beteiligte nach dem Passieren des zu Überholenden zu früh ein,und touchierte dabei mit dem Heck steuerbord den Bug des überholten Tankmotorschiffes auf der Backbordseite. An beiden Schiffen entstand Sachschaden.
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