Mehrere Anrufe von Betrügern – falsche Polizeibeamte und Gewinnspielteilnahme – kein Schaden entstanden


26.03.2019, PP Niederbayern
Mehrere Anrufe von Betrügern – falsche Polizeibeamte und Gewinnspielteilnahme - kein Schaden entstanden
LKR. PASSAU, LKR. KELHEIM. Am Montag (25.03.19) wurden mehrere Fälle polizeilich bekannt, bei denen Betrüger unter Vorspielung falscher Tatsachen versuchten von überwiegend älteren Personen Bargeld zu erlangen. Glücklicherweise wurde niemand Opfer der Betrugsmaschen.

Am Montag wurden der Polizei mehrere Fälle bekannt, bei denen Betrüger am Telefon versuchten an Bargeld oder sonstige Wertgegenstände von überwiegend älteren Personen zu kommen. Im Landkreis Passau versuchte mehrmals eine vermeintliche Kriminalbeamtin sich nach den Kontodaten wie zum Beispiel Kontoständen oder Bargeldbeständen im Wohnhaus zu erkundigen. Zudem hätte man bei einer Festnahme von Verdächtigen in dessen Rücksäcken Bankdaten der Angerufenen vorgefunden. Auch aus dem Landkreis Kelheim wurde ein Anruf bei der richtigen Polizei in Mainburg angezeigt. Hier sollte für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ein monatlicher Betrag bezahlt werden. Erfreulicherweise erkannten die Angerufenen die Betrugsmaschen. Es kam zu keiner Aushändigung bzw. Überweisung von Bargeld oder sonstigen Wertgegenständen. Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt wiederholt vor den dreisten Betrugsmaschen und möchte insbesondere auch Hinweise für Angehörige von älteren Menschen geben:
Informieren Sie sich als Angehöriger über die verschiedenen Betrugsformen (Enkeltrick, falsche Polizeibeamte usw.) Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann. Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden. Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden. Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Linksammlung Polizei BeratungWeiterführende Informationen finden Sie hier im Internet

Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Pressesprecher, Stefan Gaisbauer, PK, 09421-868-1013Veröffentlicht am 26.03.2019 um 09:58 Uhr