01.05.2019 – 20:46, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Weil er den Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig getragen hatte, wurde ein rumänischer Kurierfahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Autobahnpolizei an der A5, Anschlussstelle FR-Nord, angehalten und kontrolliert.
Der 37-jährige rumänischer Kurierfahrer hatte den Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß angelegt. Der Gurt war nicht um das Becken geführt und lediglich über die Schulter gezogen.
Der Fahrer präsentierte den Beamten einen moldawischen Führerschein, der rechtlich in Deutschland keine Gültigkeit besaß. Was nun folgt, ist ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt.
Immer wieder wird bei Verkehrskontrollen beanstandet, dass Fahrzeuginsassen nicht oder nicht ordnungsgemäß angegurtet sind. Der Sicherheitsgurt ist elementar für die Sicherheit. Auch andere Sicherheitssysteme entfalten keinen wirksamen Schutz, wenn nicht der Gurt angelegt wird (z. B. Airbags). Als Ordnungswidrigkeit wird ein falsch angelegter Gurt genauso geahndet, wie wenn er nicht benutzt worden wäre (z. B. Gurt unter dem Arm geführt statt über der Schulter).
jc
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