10.05.2019 – 14:32, Polizeipräsidium Tuttlingen, Balingen (ots)
Die durch die Kriminalpolizeidirektion Rottweil und die Staatsanwaltschaft Hechingen geführten Ermittlungen haben ergeben, dass gegen den Beschuldigten, welcher sich weiter in Untersuchungshaft befindet, der dringende Verdacht besteht, vergleichbare Taten auch am 27.02.2009 auf eine Bank in Freiburg, am 09.12.2009 auf eine Bank in Villingen-Schwenningen und am 18.10.2012 auf eine Bank in Rastatt begangen zu haben. Der Beschuldigte hat Angaben zu den Vorwürfen gemacht und neben der Tatbegehung am 02.05.2019 in Balingen auch die Begehung dieser 3 weiteren Taten gestanden. Nach derzeitigem Stand ist beabsichtigt, dass durch die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Kriminalpolizeidirektion Rottweil die Ermittlungen auch bezüglich der 3 weiteren Taten übernommen und zusammengeführt werden.
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