09.10.2019 – 14:59, Polizeipräsidium Aalen, Aalen (ots)
Gaildorf: Falsche Polizeibeamte schlagen doppelt zu
Derzeit versuchen im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Aalen falsche Polizeibeamte arglose Bürgerinnen und Bürger mit ihren Betrugsmaschen hinters Licht zu führen. Eine 83 Jahre alte Gaildorfer Bürgerin ist den falschen Polizisten nun leider gleich zweimal aufgesessen.
Bereits am 30. September wurde die Seniorin von den Betrügern kontaktiert. Mit der üblichen Masche, dass ihre Adresse bei festgenommenen Einbrechern auf einer Liste steht und die Polizei befürchten würde, dass sie als nächstes Opfer einer Straftat werden könnte, konnten die Betrüger die Dame dazu bewegen einen fünfstelligen Geldbetrag bei der Bank abzuheben und einem angeblichen Kriminalpolizisten zu übergeben. Tags darauf wurde die Seniorin erneut von den dreisten Betrügern angerufen. Dieses Mal forderten diese einen noch höheren Geldbetrag. Auch diesen Betrag hob die Dame bei der Bank ab und übergab ihn wiederum demselben Abholer wie am Vortag. Der Seniorin war zuvor versprochen worden, das Geld wenige Tage später inklusive einer hohen Belohnung zurückzuerhalten.
Der Geldabholer wird als 30-35-jähriger, ca. 170cm großer schlanker Mann mit dunklen kürzeren Haaren und dunklem Dreitage-Vollbart beschrieben. Zur Tatzeit trug er dunkle Kleidung.
Die Kriminalpolizei Waiblingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen sich unter Telefon 07151 6040 zu melden.
Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:
· Seien Sie kritisch und hinterfragen Sie, wenn angebliche Amtsträger am Telefon Fragen zu Vermögensverhältnisse stellen. Polizeibeamte fragen niemals am Telefon nach Wertgegenständen im Haus und fordern auch nicht zur Herausgabe, um es angeblich in Sicherheit zu bringen. · Notieren Sie im Zweifel den genauen Namen und die Dienststelle des Anrufers und rufen die Polizeidienststelle zurück. Verwende Sie hierbei die Nummer der Dienststelle, die Sie selbst aus dem Telefonbuch recherchiert haben. · Sprechen Sie mit Angehörigen und lassen Sie sich nicht mit der Begründung der Geheimhaltung unter Druck setzen! · Besprechen Sie mit älteren Familienangehörigen die unterschiedlichen Betrugsmaschen und sprechen Sie Verhaltensregeln für den Fall eines Betrugsversuchs durch. · Weitere Infos unter: https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2017/07/FALTBLATT-Vorsicht_Abzocke.pdf
Braunsbach: Wildunfall
Am Mittwochmorgen kurz nach 7:00 Uhr befuhr eine 36-Jährige mit ihrem VW Touran die L2218 von Schwäbisch Hall in Richtung Cröffelbach. Kurz vor der Abbiegung in Richtung Braunsbach-Geislingen kreuzte ein Wildschwein von links nach rechts die Fahrbahn. Der Schwarzkittel wurde bei dem Zusammenstoß mit dem PKW getötet. An dem Auto entstand Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro.
Schwäbisch Hall: Unfall beim Einfahren auf Straße
Eine 48 Jahre alte VW-Fahrerin wollte am Mittwoch gegen 7:30 Uhr aus einem Grundstück auf die Berliner Straße auffahren. Dabei übersah sie den VW einer 29-Jährigen. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Bei dem Zusammenstoß entstand Sachschaden von etwa 9.000 Euro.
Rosengarten: Unfall beim Abbiegen
Am Mittwoch gegen 7:45 Uhr ereignete sich an der Einmündung der L1055 zur B19 ein Unfall mit drei verletzten Personen und hohem Sachschaden. Eine 22 Jahre alte Toyota-Fahrerin wollte von der L1055 auf die B19 einfahren. Dabei übersah sie einen Jeep Compass einer 49-Jährigen. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die beiden Fahrzeuglenkerinnen, sowie eine 24-jährige Beifahrerin in dem Toyota wurden leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt 29.000 Euro.
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