14.10.2019 – 14:13, Polizeipräsidium Mannheim, Heidelberg-Rohrbach (ots)
Am Sonntag gegen 20.50 Uhr verständigte ein Zeuge die Polizei und meldete, dass er einen vermummten Mann mit einer Waffe gesehen hätte. Der Mann wäre vor einer Firma in der Haberstraße gestanden und sei dann mit einer Waffe in der Hand in das Firmengebäude gegangen, zuvor habe ihn der Mann mit der Waffe bedroht.
Sofort wurden Polizeikräfte zusammengezogen und die Zufahrtsstraßen zu dem Firmenkomplex abgesperrt. Insgesamt waren acht Funkstreifenwägen im Einsatz.
Ebenso wurde eine angrenzende Moschee vorsorglich geräumt, in der sich noch ca. 20 Personen befanden.
Beamte näherten sich dem Firmenkomplex an, worauf eine Person in der Firma das Fenster öffnete. Der Mann wurde angesprochen und aufgefordert, dass alle Personen das Gebäude verlassen sollen.
Drei Personen kamen vor das Anwesen und versicherten, dass sich keine weiteren Personen mehr im Komplex aufhalten würden.
Bei der Durchsuchung der Personen wurden weder Waffen noch Maskierungsmittel gefunden.
Das Firmenanwesen wurde daraufhin durchsucht, es wurden keine weiteren Personen und auch keine Waffen aufgefunden.
Auf Nachfrage warum es zu dem Polizeieinsatz gekommen sei, wurde dies den drei Personen erklärt. Hierauf gab ein 20-jähriger Mann an, dass er alleine mit einer weißen Sturmhaube maskiert auf den Hof gegangen wäre. Dort habe er geraucht und hätte eine Idee für ein neues Video ausprobieren wollen. Er habe lediglich mit der Hand eine Waffe geformt.
Die Maskierung holte der 20-Jährige aus dem Gebäude und übergab es den Beamten.
Der 20-Jährige wurde zwecks Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zum Polizeirevier Heidelberg-Süd verbracht, u.a. wurde er erkennungsdienstlich behandelt.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand lag keine objektive Bedrohungslage, weder für den Anrufer noch für die Moscheebesucher und andere Unbeteiligte vor.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung dauern an. Ebenso wird geprüft, ob der Mann für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss.
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Christoph Kunkel
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