16.10.2019 – 16:03, Polizeipräsidium Freiburg, Müllheim (ots)
In den vergangenen Tagen kam es in Staufen und Badenweiler erneut zu versuchten Betrugsstraftaten am Telefon. Am Mittag des 08.10.2019 gegen 14:00 Uhr wurde eine 73-jährige Dame aus Badenweiler durch einen angeblichen Mitarbeiter einer Raiffeisenbank angerufen und ihr mittgeteilt, dass sie aufgrund einer angeblichen Gewinnauszahlung eine Steuerschuld beim Finanzamt habe. Gegen Zahlung von 1000 Euro Bearbeitungsgebühr könne die angerufene ein weiteres Strafverfahren gegen sie abwenden. Da der Dame aus Badenweiler der Telefonanruf merkwürdig vorkam und sie zudem gar kein Bankkonto bei einer Raiffeisenbank besaß, verständigte Sie unverzüglich das Polizeirevier Müllheim. Eine entsprechende Überweisung nahm sie natürlich nicht vor.
In einem ähnlichen Fall wurde am Dienstag, dem 15.10.2019 gegen 15:40 Uhr eine 84-jährige Dame aus Staufen telefonisch durch einen angeblichen Polizeibeamten kontaktiert. Dabei teilen dieser mit, dass es in jüngster Vergangenheit zu mehreren Einbrüchen in der näheren Wohngegend Angerufenen gekommen sei und sie nun das in ihrem Haus befindliche Vermögen, sowie Geld und Wertgegenstände zur sicheren Verwahrung der Polizei übergeben solle. Die angeblichen Polizeibeamte würden in Kürze vorbeikommen und die Wertgegenstände in Empfang nehmen. Im aktuellen Fall wurde die angerufene Dame aus Staufen jedoch misstrauisch, beendete das Telefonat und verständigte sofort die richtige Polizei
Das Polizeirevier Müllheim nimmt die beiden aktuellen Fälle nochmals zum Anlass um hinsichtlich solcher Betrugsmaschen zu sensibilisieren. Zumeist wählen die betrügerischen Anrufer für ihre Taten ältere und häufig allein lebende Menschen aus. Die "echte" Polizei würde niemals Geld oder Wertgegenstände am Telefon einfordern oder sogar abholen lassen. Im Weiteren würde eine "echte" Bankmitarbeiterin telefonisch nicht ihre Kontonummer oder Bankdaten verlangen. Außerdem würde ihnen telefonisch niemals angeboten werden, ein gegen Sie gerichtetes Strafverfahren gegen die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr abwenden zu können. Auch eine Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für die Auszahlung eines Hauptgewinns bei einem angeblich gewonnenen Gewinnspiel würde niemals telefonisch erfolgen.
Lassen Sie sich im Zweifel die Telefonnummer und den Namen des Anrufers für einen möglichen Rückruf geben. Händigen Sie niemals an der Haustür Ihr Geld oder ihre Wertgegenstände einer fremden Person aus. Ziehen sie im Zweifel Zeugen oder Nachbarn hinzu. Geben sie am Telefon keinerlei persönliche Daten oder Bankverbindungen bekannt. Genehmigen sie niemand am Telefon den Fernzugriff auf ihren Computer. Beenden sie in Zweifelsfällen das Telefonat und kontaktieren Sie das Polizeirevier Müllheim (Tel.: 07631-17880) oder den Polizeinotruf unter der Notrufnummer 110.
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