22.10.2019 – 16:54, Polizeidirektion Itzehoe, Kellinghusen (ots)
Im Schleswig-Holstein-Magazin vom 21.10.2019 wird über die Besetzung der Großschlachterei in Kellinghusen berichtet. In diesem Zusammenhang sind auch Sequenzen zu sehen, in denen sich der Pressesprecher der PD Itzehoe gegenüber der Presse bzw. im Gespräch mit Demonstrationsteilnehmern äußert. Diese Äußerungen führten in der Folge zu mehreren kritischen Rückfragen. Daher möchten wir folgendes klarstellen:
Die Landespolizei unterliegt der Neutralitätspflicht. Dies bedeutet, dass Behörden und Beamte der Landespolizei dienstlich auch zu größtmöglicher Zurückhaltung bei Wertäußerungen verpflichtet sind. Dazu gehören auch Äußerungen zu anderen Aspekten, die im Kontext der Aktion vom gestrigen Tage stehen. Dass durch die gestrigen persönlichen Aussagen im Beitrag des Schleswig-Holstein-Magazin ein anderer Eindruck entstanden ist, wird ausdrücklich bedauert. Es ist aber hervorzuheben, dass Straftaten im Zusammenhang mit der gestrigen Aktion nicht gebilligt wurden und konsequente Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet worden sind.
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Stefan Hinrichs
Polizeidirektion Itzehoe
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