Halloween: Wo der Spaß aufhört und die Sachbeschädigung anfängt

LKA-MV: Halloween: Wo der Spaß aufhört und die Sachbeschädigung anfängt
29.10.2019 – 10:12, Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Rampe (ots)

Am Donnerstag wird man wieder vielerorts "Süßes, sonst gibt's Saures!" auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns hören. Kleine Monster, Hexen und andere verkleidete Gestalten sind dann wieder auf der Suche nach Süßigkeiten. Wem diese verwehrt bleiben, revanchiert sich häufig mit etwas "Saurem".

Derartige Streiche können lustig sein, jedoch auch schnell in eine - häufig ungewollte - Sachbeschädigung münden. Denn wer mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert oder schleimartige Substanzen in die Briefkästen gießt, begeht unter Umständen eine Straftat. Bei einer "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Darunter fallen beispielsweise Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Bushaltestellenhäuschen.

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, sich die möglichen Folgen derartiger Streiche bewusst zu machen und auch mit den Kindern und Heranwachsenden darüber zu sprechen. Die Kreativität und Energie sollte eher in die Kostüme und Halloween-Dekoration fließen als in Streiche. Sonst kann aus dem Spaß schnell eine bittere Erfahrung werden.

Wer Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat wird, sollte sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
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