12.11.2019 – 16:44, Polizeipräsidium Offenburg, Lahr (ots)
Der gemietete Fiat einer 43-jährigen Frau war für die Unterführung in der Kruttenaustraße deutlich zu hoch. Bei der Einfahrt in die Bahnunterführung mit einer zulässigen Höhe von zwei Metern, die durch ein Verkehrsschild entsprechend gekennzeichnet war, streifte die Frau am Montagabend gegen 17.30 Uhr an der oberen Begrenzung. Nicht vertraut mit den Maßen des von ihr benutzten Mietwagens, hat die Autofahrerin nicht nur die Schadensregulierung in Höhe von 3.000 Euro vor sich, sondern sieht überdies einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen.
/ks
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/