Mannheim-Hochstätt: 22 Hunde nach Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt – Ermittlungen eingeleitet

POL-MA: Mannheim-Hochstätt: 22 Hunde nach Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt - Ermittlungen eingeleitet
13.11.2019 – 13:33, Polizeipräsidium Mannheim, Mannheim (ots)

Am Dienstagmorgen wurden durch Beamte der Polizeihundeführerstaffel insgesamt 22 Hunde auf einem Gartengrundstück im Bösfeld beschlagnahmt.

Bereits in der Vergangenheit verstieß der Hundehalter gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und gelangte deshalb bereits zur Anzeige. Wir berichteten unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4077491

Aufgrund von neuen Hinweisen aus der Bevölkerung wurde bekannt, dass auf dem Gelände wieder Hunde gehalten werden - obwohl gegen den Verantwortlichen eine behördliche Haltungsuntersagung ausgesprochen wurde. In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Stadt Mannheim wurde deshalb ein Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt und am Dienstagmorgen um 8 Uhr in Vollzug gesetzt. Auf dem Gartengrundstück wurden dabei die bereits aus der Vergangenheit bekannten sowie neu gebauten Zwinger ausgemacht. In diesen befanden sich 21 Hunde, darunter 15 Jungtiere. Nach bisherigen Ermittlungen handelt es sich dabei um Cane Presa / American Staffordshire Mischlinge, deren Zucht aufgrund der sog. Kampfhundeverordnung verboten ist. Alle Tiere, insbesondere die Jungtiere machten einen kränklichen Eindruck, was auf die desaströsen Haltungsverhältnisse zurückführen ist. Die Ausläufe waren mit Kot und Abfall übersät. Bei der Durchsuchung wurden die Beamten aufgrund von Blutspuren auf eine nahezu leblose Malinoishündin aufmerksam, die zahlreiche Bisswunden am Körper aufwies. Aufgrund des Gesundheitszustandes ist bislang davon auszugehen, dass sie ihren Verletzungen erlegen wird.

Alle Hunde wurden beschlagnahmt, tierärztlich begutachtet und umgehend in umliegende Tierheime in der Region verteilt. Eine endgültige Wegnahme wurde bereits in die Wege geleitet.

Der ehemalige Halter gelangt wegen der festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, sowie der Polizeiverordnung gefährlicher Hunde zur Anzeige.

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