18.11.2019 – 12:24, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Bei größeren Verkehrsunfällen im Tunnel, wie zum Beispiel am letzten Mittwoch, interessiert es offensichtlich manche Autofahrer wenig, dass die Ampelanlage an den Portalen "rot" zeigt. Wenn während Rettungsarbeiten oder der Unfallaufnahme der Polizei dann plötzlich Autofahrerinnen und Autofahrer versuchen, sich an der Unfallstelle vorbei zu drängeln, bringt das unnötige Gefahren und Komplikationen mit sich. Da jedoch während einer solchen Sperrung alle im Einsatz befindlichen Kräfte vorrangige Aufgaben zu erfüllen haben, erhalten solche Verkehrssünder ihren Bußgeldbescheid meist erst etliche Tage nach ihrem Verstoß völlig überrascht. Wie im aktuellen Fall vom 13. November gehen nun beim einen oder anderen, der während der letzten Tunnelsperrung bei Rot in den Tunnel gefahren ist oder auf der Kraftfahrstraße gewendet hat, nachträglich Bußgeldbescheide ein.
rb/jc
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