„Black Friday“ – Verhaltenshinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern für ein sicheres Onlineshopping


21.11.2019, PP Niederbayern
„Black Friday“ – Verhaltenshinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern für ein sicheres Onlineshopping
NIEDERBAYERN. Einer Studie zufolge kaufen mittlerweile deutschlandweit rund 80 Prozent der Internetnutzer in Onlineshops ein. Gerade an Tagen wie den sog. „Black Friday“ am kommenden Freitag, 29. November 2019, an dem Onlinehändler wieder mit großen Preisersparnissen werben, gilt aber auch ein wachsames Auge besonderes auf sog. „Fake-Shop“ im Netz zu haben.

Mit besonders lukrativen und extremen Billigangeboten locken die Betreiber dubioser Onlineshops gerade an Tagen wie den „Black Friday“ und dem bevorstehenden Weihnachtsgeschäft wieder mit sog. Fake Shops Onlinekunden in die Falle. Derartige Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen im Internet, sind auf den ersten Blick nur schwer von seriösen Plattformen zu unterscheiden. Sehr häufig sind sie täuschend echte Kopien vor real existierenden Webseiten und lassen beim Käufer nur selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Häufig werden die Waren auf den angebotenen Seiten trotz geleisteter Vorauszahlung, also nach Eingabe der vollständigen Kreditkarten- oder Kontodaten, nicht geliefert und das Angebot oder die Internet ist nach dem Bezahlvorgang plötzlich nicht mehr abrufbar.Das Polizeipräsidium Niederbayern rät in diesem Zusammenhang sich vor der Bestellung über den Verkäufer/Anbieter der Waren genauestens zu informieren. Wirkt der Anbieter seriös, passt die Domain der Seite zum entsprechenden Warenangebot oder fehlt gar das Impressum auf der Internetseite? Niederbayernweit wurde allein zwischen Mitte November 2018 bis Jahresende ein Schaden von rund 17.000 Euro durch sog. „Fakeshops“ verzeichnet. Hier noch einige hilfreiche Tipps für ein sicheres Onlineshopping:
Internetseite: Bemerken Sie bei einer eigentlich bekannten Internetseite Ungereimtheiten, kann dies bereits ein Indiz für einen „Fake-Shop“ sein. Suchen Sie den Namen des Anbieters in einer Suchmaschine, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden schnell herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. Prüfsiegel/Gütesiegel: Gütesiegel als Wegweiser im Onlinehandel. Zwar gibt es keine einheitlichen Gütesiegel für Online-Geschäfte, sie können aber eine gewisse Orientierung beim Online-Kauf geben, ersetzen aber keines Falls eine gesunde Portion Misstrauen. Verwendet der Onlineshop ein Prüf-/Gütesiegel? Klicken Sie auf das, falls vorhandene Emblem, in der Browserzeile, um das Prüfzertifikat angezeigt zu bekommen. Anschließend sollte ein Hinweis erfolgen, seit wann der Shop zertifiziert ist. Zahlungsmethode: Wählen Sie sichere Zahlungswege. Der Einkauf auf Rechnung kann Sie vor Betrug durch einen „Fake-Shop“ schützen. Überweisungen können jedoch nur kurzfristig rückgängig gemacht werden. Auch beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nicht selten werden dem Kunden bis zum letzten Bestellschritt eine Auswahl an unterschiedlichen Zahlungsmethoden angeboten. Beim Abschluss des Bestellvorgangs ist dann die Zahlung nur noch auf Vorkasse oder durch Eingabe der Kreditkartendaten möglich. Passwörter/Zugangsdaten: Ändern Sie umgehend Ihr Passwort, wenn Sie in dem Shop ein Passwort verwendet haben, dass Sie auch bei anderen Seiten (bspw. Onlinebanking) nutzen.

Wenn Sie dennoch Opfer eines „Fake-Shops“ geworden sind und bereits eine Zahlung geleistet haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Zahlung rückgängig zu machen. Bewahren Sie alle Belege Ihrer Bestellung auf und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Weitere Infos zum Thema „E-Commerce“ und sicherer Onlinekauf/Gütesiegel finden Sie unter folgendem Link:


Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 26.11.2019, 07.00 Uhr