09.12.2019 – 17:03, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach wurde am Montag, 09.12.19, durch das Amtsgericht Lörrach gegen den des Totschlags dringend tatverdächtigen Mann die einstweilige geschlossene Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass der Beschuldigte die Tat in einem krankheitsbedingten Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und wegen dieser Krankheit für die Allgemeinheit gefährlich ist.
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