Riegel am Kaiserstuhl (Autobahn): Verkehrspolizeidirektion Freiburg kontrolliert Kleintransporter / Drei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen

POL-FR: Riegel am Kaiserstuhl (Autobahn): Verkehrspolizeidirektion Freiburg kontrolliert KleintransporterDrei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen
19.12.2019 – 11:13, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
In den Morgenstunden des 17.12.2019 kontrollierten die 
Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion 
Freiburg auf der Autobahn A5 bei Riegel die Kleintransporter, welche 
oft als Eiltransporte im gewerblichen grenzüberschreitenden 
Güterverkehr eingesetzt werden, auf deren Ladung und Gewichte. 

Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf der polizeieigenen 
"Wiegestraße" bei den insgesamt 15 kontrollierten Kleinlastwagen drei
Verstöße festgestellt.

Ein Kleinbus, besetzt mit sieben Erntehelfern (Saisonarbeiter) und 
reichlich Gepäck war auf der Rückfahrt von Spanien in die Ukraine und
hatte das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg um circa 1,8 Tonnen 
überschritten. Auch der mitgeführte Anhänger war überladen.
Es wurde eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben - die Weiterfahrt 
wurde untersagt.

Anders sah es bei einer weiteren Überladungsfahrt eines polnischen 
Kleintransporters aus, welcher das zulässige Gesamtgewicht um 840 kg 
überschritten hatte. 
Hier wurde das Instrument des Einziehungsverfahrens des Wertersatzes 
angewandt. Nach einer Gewinnberechnung wurde hier ein vielfach 
höherer Kostensatz als das zu erwartende Bußgeld, nämlich 800 Euro, 
von dem polnischen Transportunternehmer erhoben. 

Während der Kontrolle beobachteten die Beamten auf der Autobahn drei 
Lkw-Fahrer wegen verbotswidrigem Überhole. Auch Sie wurden in der 
Kontrollstelle beanstandet.
Mit einer strengen Ahndung muss auch ein Fahrer rechnen, bei seinen 
gewerblichen Fahrten keine Fahrerkarte verwendet hatte, weshalb 
keinerlei Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet wurden. 

Hinweis der Polizei: 
Arbeitszeitnachweis bei Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen zwischen 2,8
und 3,5 Tonnen: Hier werden Tageskontrollblätter zur 
handschriftlichen Aufzeichnung der Arbeits-/Lenk- und Ruhezeiten 
benutzt. Ist jedoch ein Kontrollgerät eingebaut, muss es zwingend 
benutzt werden. 

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Jerry Clark
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