19.12.2019 – 11:13, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
In den Morgenstunden des 17.12.2019 kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 bei Riegel die Kleintransporter, welche oft als Eiltransporte im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, auf deren Ladung und Gewichte. Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf der polizeieigenen "Wiegestraße" bei den insgesamt 15 kontrollierten Kleinlastwagen drei Verstöße festgestellt. Ein Kleinbus, besetzt mit sieben Erntehelfern (Saisonarbeiter) und reichlich Gepäck war auf der Rückfahrt von Spanien in die Ukraine und hatte das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg um circa 1,8 Tonnen überschritten. Auch der mitgeführte Anhänger war überladen. Es wurde eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben - die Weiterfahrt wurde untersagt. Anders sah es bei einer weiteren Überladungsfahrt eines polnischen Kleintransporters aus, welcher das zulässige Gesamtgewicht um 840 kg überschritten hatte. Hier wurde das Instrument des Einziehungsverfahrens des Wertersatzes angewandt. Nach einer Gewinnberechnung wurde hier ein vielfach höherer Kostensatz als das zu erwartende Bußgeld, nämlich 800 Euro, von dem polnischen Transportunternehmer erhoben. Während der Kontrolle beobachteten die Beamten auf der Autobahn drei Lkw-Fahrer wegen verbotswidrigem Überhole. Auch Sie wurden in der Kontrollstelle beanstandet. Mit einer strengen Ahndung muss auch ein Fahrer rechnen, bei seinen gewerblichen Fahrten keine Fahrerkarte verwendet hatte, weshalb keinerlei Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet wurden. Hinweis der Polizei: Arbeitszeitnachweis bei Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen: Hier werden Tageskontrollblätter zur handschriftlichen Aufzeichnung der Arbeits-/Lenk- und Ruhezeiten benutzt. Ist jedoch ein Kontrollgerät eingebaut, muss es zwingend benutzt werden.
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