08.01.2020 – 16:42, Polizeipräsidium Offenburg, Muggensturm (ots)
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hat der 52- jährige Lenker des Lastkraftwagens während des Überholvorgangs keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten. Ferner haben die Feststellungen ergeben, dass er nicht im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis ist. Der Radfahrer erlitt durch das Unfallgeschehen schwere Verletzungen und befindet sich aktuell in stationärer Behandlung. An Unfallfahrzeugen entstand jeweils Sachschaden in Höhe von circa 300 Euro. Gegen den Fahrer des Lastkraftwagens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. /hs
Ursprungsmeldung vom 08.01.2019 um 10:52 Uhr
Muggensturm- Radfahrer nach Unfall mit Lkw am Kopf verletzt
Muggensturm Nach einer Kollision am Mittwochmorgen auf der L67 zwischen einem Lastwagen und einem Fahrradfahrer hat sich der Radler am Kopf verletzt. Der 39-Jährige fuhr gegen 8 Uhr mit seinem Zweirad auf der rechten Fahrbahnseite von Malsch in Richtung Muggensturm. Beim Überholvorgang streifte der Lenker eines 7,5-Tonners mit seinem rechten Außenspiegel den Velo-Lenker am Kopf, weshalb dieser ins Straucheln geriet und mit seinem Kopf die Leitplanke touchierte. Ein getragener Sicherheitshelm hätte die Kopfverletzungen des 39-Jährigen möglicherweise abgemildert. So musste er zur weiteren medizinischen Versorgung durch einen Rettungswagen in ein Karlsruher Krankenhaus verbracht werden. Glücklicherweise konnte schnell ein Notarzt an den Unfallort eilen, da dieser zufällig mit einem Rettungshubschrauber im nahegelegenen Luftraum unterwegs war. Die Fahrbahn war zur Unfallaufnahme kurzzeitig gesperrt und konnte gegen 10 Uhr durch die Polizei wieder freigegeben werden. /hs
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