27.01.2020 – 11:17, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Bereits am frühen Morgen des 21.01.2020 stoppten Beamte der Verkehrspolizei Freiburg einen 3,5-Tonnen-Sprinter aus Serbien auf der BAB 5/Höhe Neuenburg. Der 48-jährige Fahrer beförderte Güter von Deutschland nach Frankreich. Den Beamten fiel der massiv durchrostete Rahmen des Lkw auf. Zudem waren die Bremsscheiben der Vorderachse sowie die Lagerungen von Trag- und Lenkgelenken ausgeschlagen.
Die Weiterfahrt wurde bis zur Beseitigung der Mängel untersagt und der Lkw auf dem Gelände einer Freiburger Kfz-Werkstatt abgestellt. Der Unternehmer entschied, den Lkw unrepariert am 24.01.2020 außer Landes zu transportieren. Die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichen wurden hierfür in Verwahrung genommen und der Zulassungsstelle übersandt.
Die Beamten staunten bei der Inaugenscheinnahme der zum Abtransport gesandten serbischen Fahrzeugkombination nicht schlecht. Der 43-jährige Fahrer hatte die mit dem verladenen Lkw um mehr als 25 Prozent überschrittene Anhängelast völlig falsch eingeschätzt. Die Beamten stellten zudem verbrannten Bremsbelag an der Hinterachse fest, weshalb das Fahrzeuggespann einem Prüfingenieur vorgestellt wurde. Dieser erkannte, dass die Betriebsbremse der Hinterachse am ziehenden Pkw nicht mehr richtig löste. Ferner waren die Schweller beidseitig massiv durchrostet und der Motor verlor in erheblichem Maße Motoröl. Neben diversen Beleuchtungsmängeln waren diverse Stabilisatoren und Querlenker ausgeschlagen und die Windschutzscheibe gerissen. An dem verwendeten Anhänger war ein Reifen aufgeschlitzt und die Betriebsbremsanlage funktionierte nicht.
Die Fahrzeugkombination wurde aufgrund der festgestellten gefährlichen Mängel auf dem Gelände der Freiburger Kfz-Werkstatt verkehrssicher abgestellt. Auch die Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeugkombination wurden in Verwahrung genommen und werden - falls auf eine Reparatur verzichtet werden solle - der Zulassungsstelle übersandt.
Die Fahrer mussten bislang mehrere hundert Euro für die polizeiliche Begleitung, die Standgebühren und die Begutachtung zahlen. Hinzu kommen empfindliche Kautionen, die hinterlegt werden mussten.
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