Verhaltenshinweise der Wasserschutzpolizei für Ruderer und Rudervereine

POL-FR: Verhaltenshinweise der Wasserschutzpolizei für Ruderer und Rudervereine
28.01.2020 – 16:01, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)

Kehl, 28.01.2020 Am 13.01.2020 kollidierte auf dem Rhein bei Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) ein Frachtschiff mit einem Ruderboot, besetzt mit vier Insassen, wodurch eine Frau ums Leben kam. Auch schon im letzten Jahr kam es zu einem ä;hnlichen Vorfall, bei dem zwei Ruderer in der Schifffahrtslinie unterwegs waren und von einem Binnenschiff überfahren wurden. Diese kamen noch mit dem Schrecken davon.

Die Wasserschutzpolizei bittet daher Ruderer und Rudervereine, folgende Hinweise zu beachten:

   - Achten sie stets auf den Verlauf der Schifffahrtstraße 
   - Halten sie die empfohlene bzw. vorgeschriebene Kurslinie des 
     Rudervereins ein 
   - Sollte es eine solche Kurslinie noch nicht geben, weisen sie 
     ihren Verein unbedingt darauf hin, dies nachzuholen 
   - Beachten sie die Verkehrs- bzw. Vorfahrtsregeln (Binnenschiffe 
     haben immer Vorfahrt) 
   - Rudern sie nur bei Tageslicht und nie bei schlechter Sicht 
     (unter 500 Meter) 
   - Denken sie an das Anbringen eines Positionslichtes 
     (Rundum-Leuchte) - hierbei ist zu beachten, dass dieses hell 
     leuchtet und erhöht angebracht werden muss 
   - Tragen sie beim Rudern grundsätzlich einen Rettungskragen 

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