Festnahme zweier Geldabholern bei versuchtem Betrug durch falsche Polizeibeamte

LKA-SH: Festnahme zweier Geldabholern bei versuchtem Betrug durch falsche Polizeibeamte
20.02.2020 – 10:45, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Kiel (ots)

Bereits vorgestern kam es um die Mittagszeit zur Festnahme zweier Männer bei dem Versuch, nach telefonischer Anbahnung mehrere zehntausend Euro bei einer Geschädigten in Mölln abzuholen.

Beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein gibt es seit zwei Jahren eine Ermittlungsgruppe, die Täterstrukturen aufdeckt und im Rahmen ihrer Ermittlungen immer wieder Mitglieder der organisierten Banden festnehmen kann. Derzeit wird dort ein Ermittlungsverfahren gegen einen 21-jährigen Hamburger geführt, der im Verdacht steht, in mehreren Fällen als Geldabholer in Schleswig-Holstein und Hamburg tätig gewesen zu sein. Am Mittag des 18. Februars 2020 gelang es Zivilkräften der Polizeidirektion Ratzeburg und der Polizei Hamburg den Täter und einen Fahrer auf frischer Tat bei einer erneuten Geldabholung in Mölln festzunehmen. Das Geld wurde sichergestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die geschädigte ältere Dame zuvor Anrufe von angeblichen Polizisten erhalten hatte und bereits Geld zur Übergabe bereithielt. Ihr wurde durch die Täter suggeriert, dass ihr Geld weder zuhause noch bei der Bank sicher sei. Der Abholer wurde gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe dem Amtsgericht Itzehoe vorgeführt, dass Haftbefehl gegen ihn erließ. Er wurde der JVA Itzehoe zugeführt. Der Fahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Das Kriminalitätsphänomen "Anruf durch falsche Polizeibeamte" wird durch Tätergruppen seit mehreren Jahren bundes- und auch europaweit leider oftmals erfolgreich eingesetzt, die meist aus Callcentern in der Türkei operieren. Dabei rufen sie meist zentriert in bestimmten Städten oder örtlich begrenzten Bereichen an, in denen sich die Abholer dann schon aufhalten und zeitnah die späteren meist lebensälteren Geschädigten aufsuchen können. Die Polizei stellt fest, dass diese oftmals jungen Männer in sozialen Netzwerken angeworben und mit leicht verdientem Geld gelockt werden. Sie nehmen das Geld der Geschädigten entgegen und übergeben es an die Hintermänner, wofür sie einen geringen Teil der Beute erhalten. Tatsächlich sind sie aber Mittäter in einem perfiden System, das ältere Menschen teils um ihr gesamtes Erspartes bringt, und werden dafür hart bestraft, wie jüngst die Verurteilung eines Abholers zu 6 Jahren Haft durch das Landgericht Flensburg zeigt.

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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Uwe Keller
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