25.03.2020 – 16:56, Polizeipräsidium Mannheim, Mannheim (ots)
Das Polizeipräsidium Mannheim hat bereits eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, u.a. auch gegen das Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgelegt.
Die Strafanzeigen werden kurzfristig bearbeitet. Soweit hinreichender Tatverdacht besteht, wird umgehend öffentliche Klage erhoben werden. Im Falle der Verwirklichung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt eine zeitnahe Abgabe an die zuständige Bußgeldbehörde.
Die Ermittlungen in diesen Fällen werden durch die Staatsanwaltschaft Mannheim, Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren sowie Ermittlungsbeamte / Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Mannheim geführt.
STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM Erste Staatsanwältin Böhmer Pressereferentin Dienstgebäude L 10, 11 - 12, in 68161 Mannheim Telefon: 0621 292-7663 - Telefax: 0621 292-7670 Pressemitteilung im Internet unter www.stamannheim.de
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