06.04.2020 – 11:27, Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Rampe (ots)
Im letzten Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 547 Euro-Banknoten-Fälschungen angehalten. Damit setzt sich auch im Jahr 2019 der sinkende Trend der Vorjahre fort (2018: 707 Stück, 2017: 889 Stück). Die Anzahl der Fälle sank im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls von 622 auf 383. Insgesamt hatten die Falschgeldanhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern einen Nennwert von ca. 19.200 Euro. Der Schaden ist somit geringer als im Vorjahr (ca. 32.800 Euro).
Fälschungen der 50-Euro-Banknote werden nach wie vor am häufigsten in Umlauf gebracht (42 %), allerdings auf weitaus niedrigerem Niveau. Sowohl bei den niedrigen (5-20 Euro) als auch bei den höheren Stückelungen (100-500 Euro) ist eine anteilmäßige Zunahme zu verzeichnen. Ein Grund für den Anstieg an 10- und 20-Euro-Falsifikaten ist die akut auftretende Verbreitung von "Spielgeld" sog. "Prop-Money" bzw. "Movie-Money".
Bei den als falsch angehaltenen 5- und 10-Euro-Banknoten handelt es sich fast ausschließlich um Fälschungen der neuen B-Serie. Bei der Stückelung 20 Euro sind es zu 91 % Fälschungen der B-Serie, bei der 50-Euro-Note sind es 38 %. Seit der Einführung der neuen 100-und 200-Euro-Banknoten im Mai 2019 sind bislang keine Fälschungen der neuen Serie in Mecklenburg-Vorpommern erkannt worden.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr insgesamt ca. 1000 Falschmünzen angezeigt, 2018 waren es insgesamt ca. 880 Stück. Die Zahlen schwanken je nach Einzahlungsverhalten und spiegeln nicht unbedingt einen An- bzw. Abstieg wider.
Seit dem vergangenen Jahr treten bundesweit und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern vermehrt sog. verwechselbare, banknotenähnliche Abbildungen (VBNA) auf. Hierbei handelt es sich um eine Art "Spielgeld" oder Geld für Werbezwecke, das unter Einhaltung von Regeln, die die Europäische Zentralbank aufgestellt hat, gefertigt und auch legal vertrieben werden darf. Die gefertigten banknotenähnlichen Abbildungen müssen sich z. B. in Größe, Material, Bildern, Aufdrucken so von echten Banknoten unterscheiden, dass eine Verwechslung mit echtem Geld ausgeschlossen ist. Auf solchen Scheinen sind z. B. unterschiedliche Aufdrucke und Schriften abgebildet, die auf Werbezwecke oder Spielgeld hinweisen. Außerhalb der EU werden diese Regelungen und Vorgaben oftmals nicht eingehalten, so dass das produzierte und zum Erwerb angebotene "Geld" durchaus echt wirkt und somit auch zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet ist. Es ist für Falschgeldverausgaber viel einfacher, sich dieses "Geld" zu beschaffen. Die Verausgabungen erfolgen zumeist im Einzelhandel, bei Festivals, in Bars oder Nachtclubs. Der Vertrieb der Noten auf bekannten Handelsplattformen wird durch Zentralbanken und Strafverfolgungsbehörden beobachtet und nach Möglichkeit unterbunden.
Die vermehrte und andauernde Verbreitung von "Prop/Movie-Money" lässt einen Anstieg der Falschgeldanhaltungen im Jahr 2020 vermuten. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die derzeitige Corona-Pandemie und die damit einhergehenden fehlenden Verausgabungsgelegenheiten auf die Falschgeldkriminalität auswirken.
Auch wenn der Anteil der Fälschungen gemessen an der Anzahl echter im Umlauf befindlicher Euro-Banknoten und -Münzen weiterhin sehr gering ist, sollte Bargeld, insbesondere Banknoten, stets aufmerksam geprüft werden, denn für Falschgeld gibt es keinen Ersatz.
Die Echtheit von Euro-Banknoten lässt sich mit dem einfachen Test "Fühlen-Sehen-Kippen" überprüfen. Im Zweifelsfall sollte eine verdächtig erscheinende Banknote mit einer zweiten, echten Banknote verglichen werden. Kostenloses Informationsmaterial zum Erkennen von Falschgeld ist bei der Deutschen Bundesbank unter der Internetadresse http://www.bundesbank.de/falschgeld erhältlich.
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