27.04.2020 – 16:20, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
[Gemeinde Hartheim am Rhein;]
Heute, Montag, den 27.04.2020, gegen 08:33 Uhr hatte es der 42jähriger Fahrer eines Pkw Audi aus Freiburg recht eilig. Auf der BAB 5, Fahrtrichtung Karlsruhe, unterschritt er im Bereich Hartheim, bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu einem vorrausfahrenden Pkw. Statt der (bei dieser Geschwindigkeit) mindestens erforderlichen 55 Meter zum vorrausfahrenden Fzg., hielt er lediglich einen Abstand von 19 Metern ein. Dieser Verstoß schlägt mit 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und mindestens 160 Euro Bußgeld, zu Buche.
Nachdem der "Bedrängte" Platz gemacht hatte überschritt er die zulässigen 120 km/h um 63 km/h. Er fuhr nach Abzug der Toleranzen 183 km/h. Allein dieser Verstoß zieht ein Fahrverbot von 2 Monaten, 2 Punkten in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 440 Euro nach sich. Da die beiden Verstöße tateinheitlich begangen wurden, zählt der höherwertige Verstoß, hier die Geschwindigkeitsüberschreitung. Jedoch obliegt es der Bußgeldbehörde für den zweiten Verstoß einen geminderten Bußgeldsatz zu verhängen.
Die Verkehrspolizei hat nach Kontrolle des Beschuldigten das Verfahren gegen den Autofahrer eingeleitet.
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