Corona in Niederbayern – Wochenrückblick
08.05.2020, PP Niederbayern
Corona in Niederbayern - Wochenrückblick
STRAUBING/NIEDERBAYERN. Diese Woche traten weitere Lockerungen der Infektionsschutzregularien in Kraft. Unter anderem wurde die bis Dienstag geltende allgemeine Ausgangsbeschränkung von einer ab Mittwoch geltenden Kontaktbeschränkung abgelöst.
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Unbedingt zu beachten ist das weiterhin uneingeschränkt geltende Abstandsgebot. Jeder ist demnach angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Zudem fordert es auch die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen, wo immer dies möglich ist.Ebenfalls seit Mittwoch sind die Spielplätze unter freiem Himmel wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Bolzplätze sind übrigens keine Spielplätze im Sinne der Verordnung.Von Montag, 04.05.2020, 06.00 Uhr, bis heute, Freitag, 06.00 Uhr, hat die niederbayerische Polizei über 4.600 Kontrollen durchgeführt. Es mussten 126 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung aufgenommen werden. Bis Dienstag standen wieder fast alle Anzeigen in Zusammenhang mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung, seit Mittwoch liegt der Schwerpunkt der Anzeigen bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Auch nach den umfassenden Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung setzt die Polizei ihre Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung fort, wie bisher erfolgt dies mit viel Augenmaß. Die Polizei baut darauf, dass die niederbayerischen Bürgerinnen und Bürger die bisher erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie nicht gefährden und mit den eingetretenen Lockerungen verantwortungsbewusst umgehen.Unter
www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
können Sie sich weiterhin zu aktuellen Fragen rund um die Allgemeinverfügung informieren. Hier finden Sie auch Informationen zum Umgang mit der Mund-Nase-Bedeckung. Die dort bereitgestellten Antworten werden regelmäßig aktualisiert. Bitte behalten Sie die aktuelle Regelungslage also stets im Blick. Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressestelle, PHK Johann Lankes, Tel. 09421/868-1012Veröffentlicht am 08.05.2020, 13.53 Uhr