Nußloch, Rhein- 50-Jähriger wegen Versuchs des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 50-Jähriger Beschuldigter am Freitag, den 08.05.2020, der Haftrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt.

Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, am 07.05.2020 gemeinsam mit bislang unbekannten weiteren Tätern telefonisch Kontakt zu einer 51-Jährigen in Nußloch aufgenommen zu haben. Dabei verfolgte die Bande das Ziel, durch einen sogenannten Enkeltrickbetrug an Vermögenswerte zu gelangen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gab sich ein bislang unbekannter Mittäter des später Verhafteten in einem Telefonat als ein Familienangehöriger der Frau aus, der angeblich aufgrund einer finanziellen Notlage dringend eine hohe Summe Bargeld benötige.

Glücklicherweise durchschaute die 51-Jährige die Täuschung, ging zum Schein auf die Forderungen des Anrufers ein und informierte die Polizei. Bei der anschließenden Geldübergabe konnte der 50-jährige Beschuldigte dann durch Beamte der Kriminalpolizei Heidelberg festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg ordnete die Haftrichterin beim Amtsgericht Heidelberg die Untersuchungshaft gegen den 50-Jährigen an. Die Richterin sah den Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr als gegeben an. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.

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