Wiesloch/Rhein- Säugling verstorben; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 40-jährigen Vater

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, seinen acht Monate alten Sohn getötet zu haben.

Am Morgen des 22. Mai 2020 hatte der Beschuldigte die Polizei verständigt und mitgeteilt, dass sein Kind tot sei. Tatsächlich fanden die Beamten bei Eintreffen in der Wohnung des Beschuldigten den Leichnam des verstorbenen Jungen vor. Da ein gewaltsamer Tod dem ersten Anschein nach nahelag, wurde dem 40-Jährigen die Festnahme erklärt.

Nachdem die Rechtsmedizin bestätigt hatte, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den des Totschlags dringend verdächtigen Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl, der am Samstag durch den Haftrichter erlassen wurde.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Kontakt: Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt; 06221/59-2011; pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de

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