Rastatt – Einlass verwehrt

Eine Veranstaltung am Donnerstag in der Badner Halle hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Nach bisherigen Erkenntnissen soll zwei Männern am Abend der Eintritt zu einer dortigen Versammlung verwehrt worden sein. Nachdem sie anfangs der Veranstaltung noch beiwohnten, soll ihnen allerdings während des Verlaufs ein Hausverbot ausgesprochen worden sein. Um ihre Interessen durchzusetzen, soll sich das um Einlass bemühte Duo den Anweisungen eines Beamten des Kommunalen Ordnungsdienstes widersetzt haben. Hierbei soll einer der Männer dem städtischen Mitarbeiter einen Faustschlag gegen dessen Körper versetzt haben. Während die beiden Männer auf das Recht ihrer Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung pochten und hinsichtlich der tatkräftigen Ablehnung sowie der getroffenen Maßnahmen der Behörden Anzeige erstatteten, ist nun gegen sie selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder ihnen gleichstehenden Personen anhängig.

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