Teure Schnäppchen – Polizei warnt erneut vor sog. „Fake-Shops“ im Netz
26.06.2020, PP Niederbayern
Teure Schnäppchen – Polizei warnt erneut vor sog. „Fake-Shops“ im Netz
NIEDERBAYERN. Einkaufen im Internet ist beliebt, statistisch betrachtet kaufen weiter über 70 Prozent der Internetnutzer in Deutschland online ein. Immer wieder locken Onlinehändler mit lukrativen Preisangeboten und Schnäppchen. Doch so manch billiges Angebot entpuppt sich schnell als unseriös oder schlichtweg als Betrug.
Sog. Fakeshops, also gefälschte oder tatsächlich nicht existierende Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick erst gar nicht oder nur äußerst schwer von seriösen Anbietern zu unterscheiden. Oft werden tatsächlich existierenden Internetseiten von den Betrügern kopiert, um so den Verkäufer in die Irre zu führen. Die auf den gefälschten Seiten angebotenen Waren werden dann trotz geleisteter Vorauszahlungen, bzw. der Eingabe von Kreditkarten- oder Kontodaten nicht geliefert und die Ware oder die Internetseite ist nach dem Bezahlvorgang plötzlich nicht mehr abrufbar. Niederbayernweit sind seit Jahresbeginn rund 150 Fälle im Zusammenhang mit Warenbestellung auf gefälschten Internetseiten gemeldet worden. LANDAU A.D.ISAR:Erst gestern wollte sich ein 53-jähriger Mann aus Landau a. d. Isar im Internet einen Pool für rund 650 Euro kaufen. Eine Lieferung erfolgte trotz Vorabüberweisung des Kaufpreises nicht. Die Ermittlungen der Landauer Polizei haben ergeben, dass es sich um einen Fakeshop in Spanien handelte. ARNSTORF:Ähnlich erging es einer Frau aus dem Bereich Arnstorf. Über www.dein-versandhaus24.com (Link siehe unten) wurde sie Mitte Juni 2020 auf ein E-Bike für ca. 1.000 Euro aufmerksam. Trotz Bezahlung kam das E-Bike bei der Frau nie an. Im Internet wird bereits vor der Webseite gewarnt. Das Konto des vermeintlichen Anbieters befindet sich in Spanien. MAINBURG:Vergangene Woche erstattete ein 50-jähriger Siegenburger Strafanzeige, da er im Internet einen Sessel für 809 Euro bestellte. Unmittelbar nach der Bezahlung brach der Kontakt zum Anbieter ab. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass es sich um einen Fakeshop handelte. PASSAU:Ein Passauer bestellte sich für rund 880 Euro im Internet einen Kühlschrank. Nachdem der Kühlschrank bezahlt wurde, war die in Spanien registrierte Webseite des angeblich in Hamburg ansässigen Onlinehändler nicht mehr aufrufbar – auch hier handelte es sich um einen Fakeshop.Das Polizeipräsidium Niederbayern empfiehlt in diesem Zusammenhang erneut, sich vor einer Bestellung über den Verkäufer/Anbieter der Waren genauestes zu informieren: Wirkt der Anbieter seriös, passt die Domain der Seite zum entsprechenden Warenangebot und ist ein Impressum auf der Internetseite vorhanden?Hier noch einige hilfreiche Tipps für ein sicheres Onlineshopping:
Internetseite: Bemerken Sie bei einer eigentlich bekannten Internetseite Ungereimtheiten, kann dies bereits ein Indiz für einen „Fake-Shop“ sein. Suchen Sie den Namen des Anbieters in einer Suchmaschine, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden schnell herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. Prüfsiegel/Gütesiegel: Gütesiegel als Wegweiser im Onlinehandel. Zwar gibt es keine einheitlichen Gütesiegel für Online-Geschäfte, sie können aber eine gewisse Orientierung beim Online-Kauf geben, ersetzen aber keines Falls eine gesunde Portion Misstrauen. Verwendet der Onlineshop ein Prüf-/Gütesiegel? Klicken Sie auf das, falls vorhandene Emblem, in der Browserzeile, um das Prüfzertifikat angezeigt zu bekommen. Anschließend sollte ein Hinweis erfolgen, seit wann der Shop zertifiziert ist. Zahlungsmethode: Wählen Sie sichere Zahlungswege. Der Einkauf auf Rechnung kann Sie vor Betrug durch einen „Fake-Shop“ schützen. Überweisungen können jedoch nur kurzfristig rückgängig gemacht werden. Auch beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nicht selten werden dem Kunden bis zum letzten Bestellschritt eine Auswahl an unterschiedlichen Zahlungsmethoden angeboten. Beim Abschluss des Bestellvorgangs ist dann die Zahlung nur noch auf Vorkasse oder durch Eingabe der Kreditkartendaten möglich. Passwörter/Zugangsdaten: Ändern Sie umgehend Ihr Passwort, wenn Sie in dem Shop ein Passwort verwendet haben, dass Sie auch bei anderen Seiten (bspw. Onlinebanking) nutzen.
Wenn Sie dennoch Opfer eines „Fake-Shops“ geworden sind und bereits eine Zahlung geleistet haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Zahlung rückgängig zu machen. Bewahren Sie alle Belege Ihrer Bestellung auf und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Weitere Infos zum Thema „E-Commerce“ und sicherer Onlinekauf/Gütesiegel finden Sie unter folgendem Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ (Link siehe unten)Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 26.06.2020, 12:05 Uhr
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