In den frühen Stunden des 02.Juli versuchten unbekannte Täter einen Geldautomaten in einer Sparkassenfiliale in Jockgrim (südliche Pfalz) zu sprengen. Derzeit dauert die polizeiliche Tatortarbeit noch an. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat die Ermittlungen übernommen.
Seit Mitte Juni 2020 stellt das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz mehrere Geldautomatensprengungen fest. Zuletzt betroffen waren Bankfilialen in Saffig, Mayen, Bernkastel-Kues, Polch und Fußgönheim.
2020 sind bislang zehn Geldautomaten gesprengt worden, fünf davon im Juni. Bei vier Taten scheiterte die Sprengung im laufenden Jahr. Den unbekannten Tätern gelang jedes Mal die Flucht, meist in einem hochmotorisierten Fahrzeug. Im Vorjahreszeitraum waren es bereits im Vergleich sieben Taten mehr.
Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 22 Fälle in Rheinland-Pfalz registriert werden. 2018 stellte das Landeskriminalamt 26 Fälle fest.
Seit Jahren sprengen professionell gut organisierte Banden aus dem Ausland Geldausgabeautomaten in Deutschland. Bei den Tätern handelt es sich in den meisten Fällen um niederländische Staatsangehörige. Die Sprengungen sind über das ganze Land verteilt, finden jedoch meistens in verkehrsgünstig gelegenen Regionen statt.
Da es sich um ein europaweites Phänomen handelt, von dem nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch die nationalen und internationalen Nachbarländer betroffen sind, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz seit dem 1. September 2019 die zentrale Ermittlungsarbeit für das Land übernommen. "Wir versprechen uns von der zentralen Ermittlungsarbeit eine verbesserte Vernetzung mit den Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer und dem Ausland.", betont Achim Füssel, Vizepräsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz.
In der Regel übernimmt das Polizeipräsidium, in dessen Zuständigkeit die Tat fällt, die Tatortarbeit. Eine intensive Spurensuche und -auswertung ist die Grundlage für die weitere Ermittlungstätigkeit im Landeskriminalamt. Zurzeit prüfen die LKA-Ermittler, ob bei den aktuellen Fällen Tatzusammenhänge bestehen.
Zeugenhinweise zu verdächtigen Wahrnehmungen/Beobachtungen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
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