Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge bestehen keine Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt.Alle momentanen Erkenntnisse deuten auf eine erhebliche Verkehrsstraftat hin. Wegen des Fehlens von Haftgründen wurde durch die Staatsanwaltschaft Mannheim kein Haftbefehl beantragt.
Der Beschuldigte wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Er macht bislang keine Angaben.
Die Ermittlungen dauern an.
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Christopher Weselek
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