Rechtskräftige Verurteilung zu Freiheitsstrafe nach jahrelangen Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg vom 16. Juni 2020 gingen aufwendige und umfangreiche Ermittlungen der Offenburger Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei und der Zielfahnder des Landeskriminalamtes in Stuttgart voraus. Das Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern beschäftigte bis zu seinem Abschluss die Kriminalpolizei und die Justiz in der Ortenau mehrere Jahre.
Bereits 2016 leitete die Kripo des Polizeipräsidiums Offenburg ein Ermittlungsverfahren gegen einen zwischenzeitlich 62 Jahre alten Mann ein, weil sich erste Erkenntnisse für einen Missbrauch eines Mädchens zwischen den Jahren 1999 und 2007 ergeben hatten. Bei der Vernehmung der Geschädigten, zwischenzeitlich als Jugendliche, ergaben sich Hinweise, dass der Mann sich auch an deren Schwester sexuell vergangen hatte. Die Taten fanden dabei in der Wohnung des mit der Familie der Geschädigten befreundeten Mannes im Ortenaukreis statt, wo die Mädchen zeitweise auch wohnten. Die beiden Mädchen waren zwischen 6 und 14 Jahre alt, als es zu den insgesamt rund 80 nun verurteilten Taten kam. Ab 2018 wurde der Mann, der sich mittlerweile ins Ausland abgesetzt hatte, von der Staatsanwaltschaft Offenburg per europäischem Haftbefehl gesucht. Die Ermittlungen zu seinem Aufenthalt übernahmen daraufhin die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. Diesen gelang es, ihn auf Mauritius zu lokalisieren. Nachdem auch dortige behördliche Ermittlungen, ergänzt mit verifizierten Geldbewegungen, den Verdacht seines Aufenthaltes erhärteten, wurde über den örtlichen Honorarkonsul zu den örtlichen Behörden Kontakt aufgenommen. Im Verlauf des von der Staatsanwaltschaft Offenburg betriebenen Auslieferungsverfahrens konnte der Mann schließlich im November 2019 auf der Nachbarinsel La Réunion festgenommen werden. Zielfahnder des Landeskriminalamtes überstellten den Mann daraufhin nach Deutschland, wo er nach seiner Ankunft und der Vorführung bei einen Haftrichter in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Mann wurde im Juni zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.
/rs
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